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Begutachtung vor Ablauf Gewährleistungsfrist |
Achtung - die vertragliche Gewährleistungsfrist läuft ab!
Jetzt sollten Sie umgehend handeln und Ihr Haus oder Wohnung vor dem Ablauf der Frist durch einen Bausachverständigen begutachten zu lassen.
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Hierbei können zum einen bereits optische Mängel festgestellt und dokumentiert werden, ebenso auch sogenannte "versteckte Mängel" welche Sie bereits seit der Abnahme haben können.
Selbstverständlich werden auch Feuchtigkeitsmessungen bei Bedarf durchgeführt, um mögliche Bauschäden im Keller- oder Sockelbereich zu identifizieren.
Weiterhin werden bei dem Begutachtungstermin auch mögliche Risse sowie Silikonfugen begutachtet und bewertet
Alle festgestellten Mängel werden Ihnen schriftlich mit Stempel ausgehändigt, um die Baufirma aufzufordern die Mängel entsprechend zu beseitigen.
Nach der Mängelbeseitigung eines Gewerkes sichern Sie sich dadurch eine erneute Gewährleistung!
Gerne stehe ich Ihnen kurzfristig zur Verfügung um Ihr Objekt zu begutachten und die Gewährleistungsansprüche zu sichern.
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200 Kundenmeinungen |
vom 05.06.2023
Vielen Dank, Herr Hahn für die sehr kompetente Unterstützung. Wir haben von der Fa. Bücher eine sehr hochwertige Eigentumswohnung in zentraler Pre ...
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