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Die Bauabnahme ist in rechtlicher Hinsicht ein wichtiger Bestandsteil. Sie sollte unbedingt vor Einzug mit einem unabhängigen Experten ausgeführt werden.
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Es ist wichtig zu wissen, dass nach Bauabnahme die vereinbarte Gewährleistungsfrist beginnt. Ab diesem Zeitpunkt muss der Bauherr auftretende Mängel gegenüber dem Bauträger oder der Hausbaufirma selber nachweisen. Durch eine korrekte Abnahme mit einem unabhängigen Gutachter kann die Qualität einzelner Baugewerke fachgerecht geprüft werden.
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Bei dieser Überprüfung können versteckte Mängel entdeckt werden, die noch rechtzeitig durch die Baufirma beseitigt werden können.
In einem Abnahmeprotokoll müssen alle entdeckten Mängel schriftlich festgehalten werden. Dabei können auch eventuelle Abweichungen aus der vereinbarten Bauleistung beschrieben werden.
Mängel oder Abweichungen müssen in diesem Moment nicht nachgewiesen werden, - ein Verdachtsmoment ist ausreichend. Abschließend muss das Bauabnahmeprotokoll von allen beteiligten Personen unterzeichnet werden.
Die bei dem Abnahmetermin festgestellten Mängel sollten innerhalb einer angemessenen Frist fachgerecht behoben werden. Nach der Mängelbeseitigung empfiehlt sich einen neuen Abnahmetermin zu vereinbaren, an dem der Sachverständige ebenfalls teilnimmt.
Sollte bei diesem Termin sich ausstellen, dass Mängel nicht fachgerecht behoben wurden, oder einzelne Ausführungen strittig sein, empfiehlt es sich ein Gutachten über das komplette Objekt zu erstellen, um sicherzustellen das der Bauherr zu seinem Recht kommt ein mängelfreies Haus zu besitzen.
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200 Kundenmeinungen |
vom 05.06.2023
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